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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern betreffen. Es ist ein vielseitiges Rechtsgebiet, das oft mit tiefgreifenden persönlichen Veränderungen einhergeht.

Zu den zentralen Bereichen des Familienrechts gehören:

Trennung und Scheidung

  • Durchführung des Scheidungsverfahrens
  • Voraussetzungen der Scheidung (z. B. Trennungsjahr)
  • Regelungen im Zusammenhang mit der Trennung

Unterhaltsrecht

  • Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltspflichten gegenüber Eltern (Elternunterhalt)

Sorgerecht und Umgangsrecht

  • Regelung des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts
  • Gestaltung von Umgangsregelungen mit dem Kind
  • Rechte und Pflichten beider Elternteile

Vermögensauseinandersetzung

  • Zugewinnausgleich nach Beendigung der Ehe
  • Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden
  • Fragen zur Ehewohnung und Haushaltsgegenständen

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • außergerichtliche Einigungen zur Streitvermeidung im Trennungsfall

Abstammungsrecht

  • Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Rechte unverheirateter Elternteile
  • Adoption

Ehewohnung und Hausrat

  • Regelungen zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung nach Trennung
  • Aufteilung des Haushalts

Wenn Sie rechtliche Unterstützung in einem dieser Bereiche benötigen oder eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation wünschen, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Die Beratung kann sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen. Schreiben Sie hierzu gerne eine E-Mail an , rufen Sie an unter der 06184 - 52 003 70 oder senden eine Nachricht über das Kontaktformular.